Willkommen im Team! 🎉 Wir freuen uns über zwei neue Kolleginnen.

Bereits seit dem 01.10.2024 verstärkt Kathrin Raab (links im Bild) unser Team. Am 01.12.2024 ist Phyllis Krottenthaler (rechts im Bild) dazugekommen.

Beide Kolleginnen unterstützen uns als Sachbearbeiterinnen und sichern damit die kompetente Bearbeitung von Erbbaurechten im Auftrag unserer Kunden.

Die Verwaltung von Erbbaurechten fängt bei uns mit der Akten- und Datenaufbereitung, also einer vollständigen Datenrevisoin an, um einen einheitlichen und validen Bearbeitungsstand sicherzustellen.

Damit verbunden ist die Zusammenstellung der Erbbaurechtshistorie für eine rechtssichere Verwaltung Ihrer Verträge. Dies beinhaltet auch die Aufbereitung von Sachverhalten für die erstmalige Durchführung der Erbbauzinsanpassungen.

Im Rahmen der Datenrevision prüfen und bewerten wir darüber hinaus komplexe Sachverhalte, insbesondere vertragliche Regelungen.

Die Vervollständigung Ihrer Akten im Zuge der Aufbereitung sowie die zuverlässige Pflege der Bestandsdaten gehören für uns zum Tagesgeschäft.

Verwaltung Ihrer Erbbaurechtsverträge und weiteren Liegenschaftsverträge. Wir übernehmen für Sie Datenerfassung, regelmäßige Pflege und die Kommunikation mit Ihren Erbbauberechtigten.

Wir übernehmen für Sie sämtliche Aufgaben, die für die Übertragung und Belastung von Erbbauchten erforderlich sind. Dazu gehören die Prüfung und Korrektur von Erbbaurechtskaufverträgen, Grundschuldbestellungsurkunden und Stillhalteerklärungen sowie die Sicherstellung der zukünftigen Erbbauzinszahlungen.

Weiterhin kümmern wir uns um die Erstellung der notwendigen Zustimmungserklärungen, die Kontrolle der Grundbucheintragungen und sind für Sie Ansprechpartner für Notare, Käufer, Erbbaurechtsnehmer sowie Banken und Makler.

Abschließend sorgen wir für die Übernahme der Käufer als neue Erbbauberechtigte in die Buchhaltung.

Im ersten Schritt prüfen wir die Wertsicherungsklausel im Zuge der Übernahme der Verwaltung. Darauf basierend erstellen wir die individuelle Berechnung unter Berücksichtigung der vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben, wie § 9a ErbbauRG.

Wir übernehmen für Sie die professionelle und seriöse Mitteilung der Anpassung des Erbbauzinses an die Erbbauberechtigten mit entsprechenden Nachweisen. Darüber hinaus sind wir telefonischer Ansprechpartner für Erbbauberechtigte bei Fragen zur Wertsicherung.

Abschließend erfolgt durch uns die dingliche Absicherung des aktuellen Erbbauzinsanspruches durch Eintragung von Erhöhungsbeträgen im Erbbaugrundbuch,

Fristgerechte und rechtssichere Umsetzung vertraglich vereinbarter Wertsicherungsklauseln und Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Eine vertragsgemäße Durchführung von Wertsicherungen sowie die Durchsicht, Prüfung und Aufbereitung vorhandener Daten bilden die Basis für aussagekräftige Statistiken, die für Handlungsempfehlungen herangezogen werden.

Zu unseren Leistungen gehört eine Bereitstellung eines Basisberichts mit Angaben zu laufenden Erbbauzinseinnahmen und Rahmendaten der Erbbaurechte, wie bspw. Grundstücksgröße, Laufzeit, Laufzeitende, Anzahl Erbbauberechtigter, voraussichtlich nächster Wertsicherung und/oder Angaben zu Wertsicherungsbedingungen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Bereitstellung individueller Berichte zu auslaufenden Erbbaurechten.

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung des Entwicklungspotentials bisher ungenutzer Flächen und der Neubestellung von Erbbaurechten.

Bei Streitigkeiten mit Erbbauberechtigten übernehmen wir die Kommunikation mit diesen und steuern Dritte, wie beispielsweise Anwaltskanzleien oder Gutachterbüros.

Wir begleiten unter anderem Gerichtsverfahren für den Grundstückseigentümer mit dem Ziel der Durchsetzung von Erbbauzinsanpassungsansprüchen.

Auch wenn es im Vertragsverhältnis mal nicht reibungslos läuft, sind wir für Sie da. Wir übernehmen für Sie die Durchführung des Mahnwesens und die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.