Ordnungsgemäße Wertsicherung

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Im ersten Schritt prüfen wir die Wertsicherungsklausel im Zuge der Übernahme der Verwaltung. Darauf basierend erstellen wir die individuelle Berechnung unter Berücksichtigung der vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben, wie § 9a ErbbauRG.

Wir übernehmen für Sie die professionelle und seriöse Mitteilung der Anpassung des Erbbauzinses an die Erbbauberechtigten mit entsprechenden Nachweisen. Darüber hinaus sind wir telefonischer Ansprechpartner für Erbbauberechtigte bei Fragen zur Wertsicherung.

Abschließend erfolgt durch uns die dingliche Absicherung des aktuellen Erbbauzinsanspruches durch Eintragung von Erhöhungsbeträgen im Erbbaugrundbuch,