Übertragung und Belastung
Wir übernehmen für Sie sämtliche Aufgaben, die für die Übertragung und Belastung von Erbbauchten erforderlich sind. Dazu gehören die Prüfung und Korrektur von Erbbaurechtskaufverträgen, Grundschuldbestellungsurkunden und Stillhalteerklärungen sowie die Sicherstellung der zukünftigen Erbbauzinszahlungen.
Weiterhin kümmern wir uns um die Erstellung der notwendigen Zustimmungserklärungen, die Kontrolle der Grundbucheintragungen und sind für Sie Ansprechpartner für Notare, Käufer, Erbbaurechtsnehmer sowie Banken und Makler.
Abschließend sorgen wir für die Übernahme der Käufer als neue Erbbauberechtigte in die Buchhaltung.